Bürgerinformationssystem
Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „Der Rat nimmt gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt „Staatszuweisungen (OGS-Landesmittel)“ und die Stellungnahme der Verwaltung hierzu zur Kenntnis.“
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||