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Auszug - Bebauungsplan Nr. XIII "Arnold-von-Harff-Straße", Erkelenz-Lövenich hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  

 
 
39. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 4.5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz
A 61/526/2020 Bebauungsplan Nr. XIII "Arnold-von-Harff-Straße", Erkelenz-Lövenich
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussmitglied Spalink fragt nach, warum die Verwaltung den Empfehlungen des Kreises Heinsberg, Untere Immissionsschutzbehörde, bezüglich der Überarbeitung des Schallschutzgutachtens nicht folgt. Technischer Beigeordneter Lurweg erklärt, dass die Verwaltung darauf vertraut, dass das vorliegende und juristisch überprüfte Schallgutachten Anwendung finden kann.


Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIII „Arnold-von-Harff-Straße“, Erkelenz-Lövenich, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XIII „Arnold-von-Harff-Straße“, Erkelenz-Lövenich, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIII „Arnold-von-Harff-Straße“, Erkelenz-Lövenich, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden u. sonstige Träger öffentl. Belange BBP Nr. XIII Arnold-von-Harff-Str., Erkelenz-Lövenich (248 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungebereich BBP Nr. XIII Arnold-von-Harff-Str. Erkelenz-Lövenich (794 KB)