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Auszug - Bürgerantrag: Fußgänger- und Fahrradbrücke von Erkelenz, Lindemannhof nach Matzerath  

 
 
16. Sitzung des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte
TOP: Ö 8
Gremium: Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 10.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz
A 10/997/2020 Bürgerantrag: Fußgänger- und Fahrradbrücke von Erkelenz, Lindemannhof nach Matzerath
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender Steingießer erläutert den Antrag.

 

Die Mitglieder des Bezirksausschusses sprechen sich einstimmig dafür aus, dass die Verwaltung geeignete Maßnahmen prüfen und umsetzen solle, den motorisierten Verkehr im Bereich der Brücke (aus und in Richtung Innenstadt) zu unterbinden. Ebenfalls müsse untersucht werden, wie die Geschwindigkeit des Radverkehrs in beide Richtungen, insbesondere aber in Richtung Garagenhof (Lindemannhof), reduziert werden könne.

 

Ausschussmitglied Wendt sieht die Verwaltung in der Pflicht, Lösungen zu finden, um die Nutzung durch den motorisierten Verkehr zu verhindern. Bekommt man dieses Problem in den Griff, sollte sich auch die Lärmproblematik lösen.

 

Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):

1. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte bittet die Verwaltung, an der Fußgängerbrücke (Lindemannhof – Matzerath) Maßnahmen umzusetzen, um den motorisierten Verkehr zu unterbinden. Ist dies nicht möglich, soll die Verwaltung Vorschläge zur Reduzierung des Lärms, der von motorisierten Zweirädern verursacht wird, erarbeiten.

 

2. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte bittet die Verwaltung, durch geeignete Maßnahmen die Geschwindigkeit des Radverkehrs so zu beeinflussen, um Gefahrensituationen (insbesondere auf der Innenstadtseite im Kreuzungsbereich mit dem Weg des Grünzuges und in Richtung Garagenhof des Lindemannhofs) zu minimieren. Zusätzlich soll die Verwaltung prüfen, ob der Weg des Grünzuges nicht unterhalb der Brücke durchgeführt werden kann.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig