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Planungsamtsleiter Orth erläutert den Bebauungsplanentwurf, der sich derzeit in der Offenlage befindet und im ersten Abschnitt neun Baugrundstücke bietet. Sachkundige Bürgerin Meurer fragt, ob angedacht sei bzw. die Möglichkeit nach besonderen Wohnprojekten, insbesondere dem Mehrgegenerationenwohnen, zu realisieren. Sie sehe hierin eine Alternative zu einer Planung mit reinen Einfamilienhäusern. Planungsamtsleiter Orth entgegnet hierzu, dass die vorhandenen Grundstücksgrößen auch eine Planung für Mehrgenerationenobjekte zuließen; auch sei das Zusammenwirken von mehreren Bauherren in dieser Richtung durchaus denkbar. Über das Baurecht sehe er allerdings keine Steuerungsmöglichkeit in diese Richtung, nur über den Verkauf der Grundstücke, der allerdings nach Antragseingang erfolge. Ausschussvorsitzender Ratsherr von der Forst weist darauf hin, dass das kleine Baugebiet überwiegend für den Granterather Eigenbedarf mit einer ortsüblichen Bebauung angedacht sei. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath stimmt der vorgestellten Planung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Am Kreuz“, Erkelenz-Granterath zu.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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