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Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 30.03.2020 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW: Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den Monat April 2020  

 
 
37. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz
A 40/398/2020 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 30.03.2020 gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den Monat April 2020
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen teilt zu den Tagesordnungspunkten A 5 und A 6 mit, dass die Elternbeiträge für die Kindertagespflege, die Kindertageseinrichtungen und für die Angebote von gebundenen und offenen Ganztagesschulen zunächst für die Monate März und April nicht erhoben bzw. zurückgezahlt würden. Dies gelte auch für Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch genommen hätten. Die Beschlussempfehlung zu Tagesordnungspunkt A 6 solle in Anbetracht dessen um den Monat Mai ergänzt werden.


Beschluss:

„Die Dringlichkeitsentscheidung vom 30. März 2020 zur Aussetzung der Elternbeiträge für die Angebote zur Förderung von Kindertagespflege, die Angebote zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und für Angebote von gebundenen und offenen Ganztagesschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I, wird entsprechend § 60 Abs. 2 GO NRW vom 14. Juli 1994 (SGV NW 2023 in der derzeit geltenden Fassung) genehmigt.“

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig