Bürgerinformationssystem
Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Die Sanierung der vorgenannten Straßenbeleuchtungsanlage erfolgt mit Veranlagung KAG auf Grundlage des durch den Konzessionsträger vorgelegten Angebotes. Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||