Bürgerinformationssystem
Ratsherr Steingießer stimmt dem Antrag der Bürgerpartei zu, weist aber auch darauf hin, dass bereits bei der Erstellung des Handlungskonzeptes Wohnen im April 2013 und mit der Fortschreibung des Konzeptes im Dezember 2017 konstatiert wurde, den sozialen Wohnungsbau in Erkelenz besonders zu fördern. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Die Verwaltung wird beauftragt, nach Möglichkeiten zu suchen, den sozialen Wohnungsbau in Erkelenz zu forcieren. Dies kann erfolgen durch diesbezügliche Bebauungsplanänderungen gemäß § 9 Abs. 1 BauGB, hier gefragt Nr. 7 oder durch Auflagen beim Verkauf von städtischen Grundstücken oder z.B. bei der GEE, die Erschließung der Erweiterung Oerather Mühlenfeld. Weiterhin sollen Anreize für Investoren gefunden werden, in Erkelenz Sozialwohnungen zu bauen."
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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