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Auszug - Bebauungsplan Nr. XV "In Katzem/Buschstraße", Erkelenz-Katzem hier: Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes sowie Beschluss zur Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB  

 
 
10. Sitzung des Bezirksausschusses Lövenich
TOP: Ö 3
Gremium: Bezirksausschuss Lövenich Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Nysterbachhalle Lövenich
Ort: Dingbuchenweg 9, 41812 Erkelenz-Lövenich
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Ausschussvorsitzende berichtet, dass man ein Schreiben des Herrn Hans-Peter Kaulhausen, Katzem, erhalten habe, der einen Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus ‚In Katzem‘, Flächen gelegen östlich der Kirche, gestellt habe und mit den Rahmenbedingungen des in Überarbeitung befindlichen Bebauungsplans Nr. XV ‚Katzem/ Buschstraße‘, insbesondere mit der Festsetzung von seine Flächen tangierenden Baulinienregelungen, nicht einverstanden sei.

 

Technischer Beigeordneter Lurweg erläutert detailliert den Verfahrensstand des Planverfahrens, wonach zwischenzeitlich der Offenlegungsbeschluss gefasst worden sei. Anschließend erläutert er die mit planrechtlicher Relevanz zu berücksichtigenden Aspekte, aber auch die Aspekte des Denkmalschutzes für das Ortsbild eines historisch gewachsenen Dorfes. Ganz besonders weist er darauf hin, dass das Bauplanungsrecht nicht die Nutzung oder gar die Probleme des öffentlichen Straßenraums regeln oder lösen könne. Er erinnert daran, dass die Straße ‚In Katzem‘ als Landstraße nicht in der Straßenbaulastträgerschaft der Stadt Erkelenz stehe.

 

Wenn man – wie von Ausschussmitgliedern vorgetragen – von Sicherheitsproblemen, insbesondere im als von Ausschussmitgliedern geschilderten zu schmalen Bürgersteigbereich, an dieser Stelle berichte, so sei ihm dies bisher nicht bekannt geworden. Dies sei allerdings ebenfalls kein bauplanungsrelevanter Aspekt, zumal der Straßenraum im in Rede stehenden Bereich so breit sei, dass nach seinem Dafürhalten der Straßenbaulastträger auch unter den derzeitigen Bedingungen eine Umgestaltung zugunsten des Bürgersteigs vornehmen könnte.

 

Ausschussvorsitzende Honold-Ziegahn sieht in einem geringen Abstand zwischen Fahrbahn und Bebauung auch Aspekte des Immissionsschutzes tangiert.

 

Ausschussmitglieder tragen unter anderem vor, dass man hier durch den geplanten Abriss eine Chance auf eine nachhaltige verkehrstechnische Verbesserung in einer unübersichtlichen Kurvenlage mit zu schmalem Gehsteig sehe, die man nicht ungenutzt verstreichen lassen wolle.

 

Nachdem der Ausschuss mit dem Technischen Dezernenten weitere Fragen, z. B. nach der Grundlage, warum in verschiedenen Ortsbereichen Baugrenzen und in anderen Bereichen Baulinien festgesetzt werden sollen, erörtert hat, räumt der Ausschuss dem Bauwilligen Hans-Peter Kaulhausen die Möglichkeit ein, seine Sicht der Dinge zu schildern, was Herr Kaulhausen auch annimmt. Er habe bereits 2018 seinen Bauantrag gestellt. Der Abriss biete nun die Chance generell mit dem neuen Baukörper zurückzuspringen, was er für sinnvoll erachte.

 

Technischer Beigeordneter Lurweg bittet um Verständnis dafür, dass er in einer öffentlichen Bezirksausschusssitzung keine konkrete Bauberatung vornehmen könne. Hierzu lade er den Antragsteller in die Verwaltung ein.

 

Ausschussvorsitzende Honold-Ziegahn schlägt vor, um in der Sache weiterzukommen, die Beschlussfassung zweizuteilen, und zwar zum einen im Hinblick auf das Thema Verkehrssicherheit und zum anderen zum Entwurf des Bebauungsplanes. Der Ausschuss ist hiermit einstimmig einverstanden.

 

Daraufhin fasst der Ausschuss folgenden

 

Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):

„Der Bezirksausschuss Lövenich beauftragt die Verwaltung, im Hinblick auf die verbesserungswürdige Situation der Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger im Bereich der Ortsdurchfahrt der L 117, Bereich gegenüber der Einmündung der Hohlstraße in die Straße In Katzem (Hausnummern 65/67) Kontakt mit dem Straßenbaulastträger aufzunehmen und eine Verbreiterung des Gehweges unter Beibehaltung der Straßenbreite zu veranlassen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Hinsichtlich der Abstimmung über den beratenen Bebauungsplanentwurf stellt die Ausschussvorsitzende fest, dass ihr aus der vorangegangenen Diskussion zwei Vorschläge vorlägen, und zwar

 

a)     Zurückstellung bis nach den Kommunalwahlen

b)     Beschlussfassung über den Planentwurf und Beauftragung der Verwaltung, mit Herrn Kaulhausen zu reden und nach einer Lösung zu suchen

 

Technischer Beigeordneter Lurweg stellt daraufhin klar, dass der Entwurfseinreicher möglichst zeitnah ein Anrecht auf eine Klarstellung für sein Baugesuch habe. Eine weitere Verschiebung der Beschlussfassung sei deshalb nicht zu empfehlen. Im Übrigen sei der Antrag, ob nun mit neuem Planrecht oder ohne Planrecht nach § 34 BauGB, so nicht genehmigungsfähig.

 

Der Bezirksausschuss fasst folgenden

 

Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):

„Der Bezirksausschuss Lövenich stimmt der Aufstellung des Bebauungsplans grundsätzlich zu, spricht sich aber dafür aus, die vorgestellte Planung im Bereich der Kirche zu überprüfen und ggfls. anzupassen. Deshalb wird die Verwaltung gebeten, im weiteren Verfahren zu prüfen, inwieweit die von Herrn Kaulhausen vorgetragenen Änderungswünsche  im Rahmen der Umplanung für die erneute Offenlage berücksichtigt werden können.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig