Bürgerinformationssystem
Ausschussvorsitzender Jansen nimmt gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung NRW die Einführung und Verpflichtung des noch nicht verpflichteten Beisitzers Jürgen Vieten vor. Die Verpflichtungserklärung ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.
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