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Erster Beigeordneter Dr. Gotzen trägt folgenden Sachverhalt vor: Aufgrund der vom Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz sei es möglich, den anerkannten städt. Vereinen Investitionszuschüsse, Zuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen und Zuschüsse für die Durchführung kultureller Veranstaltungen zu gewähren. Nach § 7 der Richtlinien könne den jeweiligen Vereinen zur Förderung der Aus- und Fortbildung ein Zuschuss von 30 % der Gesamtkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden, sofern diese mindestens 250,-- Euro betragen würden. Der Höchstzuschuss betrage pro Verein 500,-- Euro. Im Haushaltsplan der Stadt Erkelenz, Haushaltsjahr 2005, würden jeweils zur Anschaffung von Hilfsmitteln, Aus- und Fortbildung, Haushaltsmittel von jeweils 2.500,-- Euro zur Verfügung stehen. Der Verein Handicap, Verein für Behinderte und Freunde e.V., beantrage nun die Anschaffung eines PC (Laptops) zur ortsunabhängigen Schulungen von Behinderten im Umgang mit dem PC und ebenso zur Online-Antragstellung beim Versorgungsamt. Der Verwaltung werde vorgeschlagen, dem Verein aufgrund des Kostenvoranschlags von 990,-- Euro zur Beschaffung eines Laptops einen anteiligen Zuschuss in Höhe von 300,-- Euro zu gewähren. Beschluss: (als Empfehlung an den Hauptausschuss) „Dem Verein „Handicap“ Erkelenz e. V. wird zu den Anschaffungskosten eines Laptops gemäß den vom Rat verabschiedeten Richtlinien ein Zuschuss in Höhe von 300 € gewährt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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