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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Das Grundstück Gemarkung Erkelenz, Flur 9, Nr. 1193, gelegen an der Holzweilerstraße (neu) wird als Friedhof gewidmet. Der Friedhof erhält die Bezeichnung Friedhof Keyenberg (neu). Bestattungen sind auf diesem Friedhof mit Ausnahme von umsiedlungsbedingten Umbettungen erst ab dem 01.01.2020 zulässig. 2. Die als Anlage dem Original der Niederschrift beigefügte 6. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 18.12.2003 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 20.12.2017 wird beschlossen. 3. Der Friedhof in Keyenberg, Gemarkung Keyenberg, Flur 18, Nr. 80 und der Friedhof in Kuckum, Gemarkung Keyenberg, Flur 27, Nr. 45 werden mit Ablauf des 31.12.2020 geschlossen. Ab dem 01.01.2021 sind auf diesen Friedhöfen keine Bestattungen mehr zulässig.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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