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Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erläutert, dass Pro Musica e.V. im Jahr 2019 ein Zuschuss i.H.v. 1.500,-- € zur Erfüllung seiner Aufgaben gewährt werden solle. Pro Musica engagiere sich sehr stark im deutsch-polnischen Jugendaustausch. Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Dem Verein Pro Musica e. V. wird zur Durchführung der Konzerte im Rahmen des deutsch-polnischen Jugendaustausches ein Zuschuss in Höhe von 1.500 € gewährt. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist bis zum 31.01.2020 nachzuweisen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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