Bürgerinformationssystem
Ratsherr Muckel erbittet eine Prüfung des Sachverhalts, ob bei einem früheren Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan bereits Bauflächenbedarfe für Betriebsansiedlungen formuliert wurden, die jedoch keine Berücksichtigung fanden. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „1. Die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten. 3. Über den Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich ist zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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