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Auszug - Antrag der Dorfgemeinschaft Houverath auf Erneuerung des Hallenbodens in der Mehrzweckhalle Houverath  

 
 
2. Sitzung des Bezirksausschusses Golkrath
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksausschuss Golkrath Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 28.09.2005 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Jugendheim Houverath
Ort: 41812 Erkelenz
A 10/228/2005 Antrag der Dorfgemeinschaft Houverath auf Erneuerung des Hallenbodens in der Mehrzweckhalle Houverath
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender RH Theißen stellt den Antrag der Dorfgemeinschaft Houverath vor

Ausschussvorsitzender RH Theißen stellt den Antrag der Dorfgemeinschaft Houverath vor. Demnach sei der Hallenboden in der Mehrzweckhalle Houverath schon seit geraumer Zeit in einem sehr schlechten Zustand. An vielen Stellen weise der Boden große Unebenheiten und Vertiefungen auf, da der Halt von unten nicht mehr gegeben sei. Nach Rücksprache mit Herrn Breuer vom Hochbauamt der Stadt Erkelenz habe die Dorfgemeinschaft bereits verschiedene Male in Eigeninitative Reparaturarbeiten am Hallenboden vorgenommen. Dabei seien an einigen Stellen kleine Köcher in den Boden gebohrt worden und Hartschaum eingeführt worden, um die Stabilität des Bodens wieder zu gewährleisten.

 

Ausschussvorsitzender RH Theißen berichtet weiter, dass inzwischen immer wieder Beanstandungen von verschiedenen Hallenbenutzern vorgetragen würden. Eine Schadenserfassung und entsprechende Reparaturen seien nach Meinung der Dorfgemeinschaft Houverath dringend erforderlich. Ob damit die Eigenschaft des Bodens als Schwingboden erhalten bleiben könne, erscheine jedoch äußerst fragwürdig. Darüber hinaus würden mit Sicherheit immer wieder neue Schäden auftreten, so dass ständig neue Reparaturkosten anfallen würden.

 

Aus diesem Grunde bitte die Dorfgemeinschaft Houverath zu überlegen, ob Mittel zur Installation eines neuen Bodens zur Verfügung gestellt werden könnten.

 

Nach Beratungen im Ausschuss wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss: (einstimmig – als Empfehlung an die Verwaltung):

 

„Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich eine Schadenaufnahme durchzuführen und zu prüfen, ob eine Sanierung des Bodens ausreichend ist oder eine Neuverlegung durchgeführt werden muss. Um die Gesundheit der Hallenbenutzer nicht zu gefährden sollte die Schwingeigenschaft des Bodens erhalten bleiben. Damit der Schulsport nicht gefährdet wird, muss schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden.“