Bürgerinformationssystem
Ausschussvorsitzender Merkens eröffnet die Sitzung und stellt die Tagesordnung vor. Die Einladung mit Tagesordnung sowie die entsprechenden Tischvorlagen liegen den Mitgliedern vor. Es handelt sich um eine Mitteilung des Bürgermeisters zu Gesprächen und Initiativen mit Beteiligung der Stadt Erkelenz im Zusammenhang mit der Umsetzung des Abschlussberichts der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (KWSB). Weiterhin liegen die Einladung zu der Informationsveranstaltung der Bezirksregierung Köln über die Entschädigungspraxis am 20.05.2019 sowie ein Positionspapier des Dorfforum Venrath/ Kaulhausen zu aktuellen und zukünftigen Planungen und Bauarbeiten am Tagebaurand mit Bezug auf den Abschlussbericht KWSB vor.
Herr Gormanns trägt als Sprecher des Dorfforums das Positionspapier vor und berichtet über die Motivation und die Hintergründe zu dem Positionspapier. Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass der Braunkohlenausschuss der Stadt Erkelenz das Positionspapier des Dorfforums Venrath/ Kaulhausen positiv zur Kenntnis nimmt.
Das Papier soll auf der städtischen Website eingestellt werden. Es wird gefragt, ob von der Landesregierung Informationen zu einer möglichen Veränderung der Tagebaugrenze im Bereich Kaulhausen vorliegen. Bürgermeister Jansen antwortet, dass es in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche auf unterschiedlichsten Ebenen gegeben hat. Dabei ging es im Wesentlichen um die Förderstruktur und die Umsetzung des KWSB-Berichts sowie um den Verlauf der zukünftigen Tagebaukante im Stadtgebiet. Dabei wurde Unterstützung zur Verbesserung der Situation am Tagebaurand zugesagt, dennoch fehlen diesbezügliche Entscheidungen sowie z. T. das Verständnis von Entscheidungsträgern in Berlin für die lokale Situation. Da die Veränderungen am Tagebau zugunsten der Stadt Erkelenz eine rein politische Entscheidung sind, ruft Bürgermeister Jansen alle anwesenden Politiker dazu auf, ihre Informationsnetzwerke zu nutzen, um auf die kommenden Entscheidungen Einfluss zu nehmen.
Es wird die Frage gestellt, ob der Bau der Tagebaurandstraße per einstweiliger Verfügung gestoppt werden kann. Erster Beigeordneter Dr. Gotzen antwortet, dass eine genehmigte Straßenplanung vorliegt. Weiterhin gibt es juristisch keinen Angriffspunkt, da die Stadt keine Grundstücke im Bereich der Straßenplanung besitzt, um hier gegen das Grundabtretungsverfahren klagen zu können. Daher ist der politische Weg die einzige Möglichkeit, um Einfluss auf die Planungen am Tagebaurand bzw. deren Umsetzung nehmen zu können.
Die Tischvorlagen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
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