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Beschluss: „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwnenberg, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg, wird hiermit beschlossen. 3.Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg, ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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