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Es erfolgt eine ausführliche Diskussion zu Stellungnahmen bzw. Eingaben der Öffentlichkeit zur Beschlussvorlage.
Fraktionsvorsitzender Krahe, FDP-Fraktion, Fraktionsvorsitzender Moll, Fraktion Freie Wähler – UWG Erkelenz, Fraktionsvorsitzende Schirrmeister Heinen und stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, teilen mit, dass man nicht zustimmen werde und erläutern die Hintergründe.
In Anbetracht der ausführlichen und regen Diskussion teilt Erster Beigeordneter Dr. Gotzen in diesem Zusammenhang mit, dass rechtliche Abwägungsvorschläge nicht deshalb zu einem anderen Ergebnis gelangen können, weil sie von einer mehr oder minder großen Anzahl von Petenten/Petentinnen durch ihre Unterschrift unterstützt würden. Juristisch betrachtet sei eine Bewertung nach dem Argument der Anzahl der Unterstützer sachfremd und würde deshalb den Weg für eine rechtliche Anfechtbarkeit ebnen. Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Bebauungsplan Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
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