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Auszug - Bebauungsplan Nr. 0600.1 "Im Peschfeld/Am Kammerbusch", Erkelenz-Hetzerath hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  

 
 
25. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 5.6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/437/2018 Bebauungsplan Nr. 0600.1 "Im Peschfeld/Am Kammerbusch", Erkelenz-Hetzerath
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Amtsleiter Orth erläutert die Planung.

Es entsteht eine Diskussion darüber, ob das beabsichtigte Wohnprojekt auch tatsächlich realistisch umsetzbar ist.

Technischer Beigeordneter Lurweg bekräftigt, dass das Konzept eines Mehrgenerationen Wohnprojektes auch mit den vorgeschlagenen Festsetzungen des Bebauungsplanes umgesetzt werden kann, der Eigentümer jedoch wohl eine andere Bebauung auf dem Grundstück plant.

Es herrscht Einigkeit, dass das Engagement der Bürgerschaft zur Planung eines Mehrgenerationen Wohnprojektes sehr lobenswert ist und weitere Gespräche und Hilfestellungen zur Umsetzung eines entsprechenden Projektes in Hetzerath wünschenswert sind.


Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Der Bebauungsplan Nr. 0600.1 „Im Peschfeld/Am Kammerbusch“, Erkelenz-Hetzerath, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“


Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A 5.6_Stellungnahmen Öffentl. und TÖB BBP Nr. 0600.1 (323 KB)