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Auszug - Information zu Garzweiler II  

 
 
2. Sitzung des Bezirksausschusses Holzweiler/Immerath/Borschemich
TOP: Ö 3
Gremium: Bezirksausschuss Holzweiler/Immerath Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 15.09.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kaisersaal in Immerath (neu)
Ort: Immerather Markt 2 (neu), 41812 Erkelenz-Immerath (neu)
A 10/218/2005 Information zu Garzweiler II
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender Kopp bittet den Vorsitzenden des Braunkohlenausschusses, Ratsherrn Merkens, vorzutragen

Ausschussvorsitzender Kopp bittet den Vorsitzenden des Braunkohlenausschusses, Ratsherrn Merkens, vorzutragen.

 

Ratsherr Merkens teilt mit, dass langsam die Angelegenheit der Umsiedlung sehr konkrete Formen annehme. Er erläutert den terminlichen Rahmen für die kommenden Wochen und Monate. Es gelte jetzt, die Bebauungspläne zu beschließen, was am kommenden Donnerstag anstehe. Mitte 2006 sollten bereits die ersten Baugrundstücke für die Umsiedler zur Verfügung stehen.

 

Zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Erlass von Sanierungssatzungen nimmt er Stellung. Die Verwaltung werde empfehlen, diesem Antrag nicht zu folgen, da sonst alle bisherigen Planungen hinfällig würden.

 

Ausschussmitglied Pütz erläutert daraufhin den von ihm erarbeiteten Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezüglich des Erlasses von Sanierungssatzungen. Hierbei geht er auf die so genannte „zumutbare Eigenbeteiligung“ der Umsiedler ein, die zu Wertabschlägen durch bauliche Abnutzung führe. Dies sei unbefriedigend. Man sei sich im Klaren darüber, dass der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN absolutes Neuland darstelle. Es gebe hierzu bisher keine Entscheidungen. Allerdings sähe er auch nicht, dass bei Beschreiten dieses Weges alle bisherigen Planungen unbrauchbar sein sollten.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt Ausschussvorsitzender Kopp Braunkohlenausschussvorsitzendem Merkens für dessen Sachstandsbericht.