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Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Werkleitung  

 
 
1. Sitzung des Bau- und Werksausschusses
TOP: Ö 1.2
Gremium: Bau- und Betriebsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 09.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Verkehrssicherung auf der B 57,

Verkehrssicherung auf der B 57,

- Antrag der Bürgerpartei vom 30.4.2004

 

 

 

Die Fraktion der Bürgerpartei hat die Verwaltung mit Schreiben vom 30.4.2004 gebe­ten, den Baulastträger der B 57 zu veranlassen, entlang der B 57, westlich des Stadt­kerns, Leitplanken anzubringen, so dass die Gefahr, dass Fahrzeuge gegen die Brü­ckenwiderlager prallen, reduziert wird.

 

Der zuständige Landesbetrieb Straßenbau NRW hat mitgeteilt, dass vorgesehen ist, die bestehende Leitplanke an der Radwegbrücke nach Matzerath in Richtung Süden bis zur Autobahnanschlussstelle Richtung Heinsberg zu verlängern. Damit wird das Wider­lager der L 227-Brücke entsprechend geschützt.

 

Des weiteren ist vorgesehen, die Leitplanke in Richtung Norden bis zur geplanten Radwegbrücke zum Oerather Mühlenfeld zu verlängern.

 

Die Leitplanken sollen, um den Verkehr nur einmal durch eine Baustelle zu beein­trächtigen, nach Fertigstellung der Radwegebrücke zum Oerather Mühlenfeld aufge­stellt werden, d.h. im Juni oder Juli 2005.

 

 

zu 1.2.2 Waldbestand der Stadt Erkelenz in Keyenberg

 

Im Rahmen einer routinemäßigen Waldkontrolle mit dem Förster des Forstbetriebs­bezirkes Wassenberg, Herrn Gingter, wurde festgestellt, dass der Wald im Bereich des Sportplatzes Keyenberg bzw. der Keyenberger Motte sehr stark mit überalterten Pappeln durchsetzt ist. Diese Pappeln sind erheblich windbruchgefährdet. In den Kronenbereichen sind bereits in verstärktem Umfange abgestorbene Äste zu erken­nen. Weil an diesem Waldgelände zudem der Radwandesrweg `EKA vorbeiführt, be­steht eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht für die Waldbesitzer, unter anderem die Stadt Erkelenz.

 

Aus diesem Grunde ist es erforderlich, dass die Pappelbestände auf den städtischen Waldparzellen vollständig gefällt werden. Im Bereich des Sportplatzes ist der Wald derart mit Unterholz bestückt, dass der Fallbereich der Pappeln nicht überblickt wer­den kann. Damit die Pappeln entsprechend den Bestimmungen der Unfallverhütungs­vorschriften gefällt werden können, ist es erforderlich, das zuvor das gesamte Unter­holz entfernt wird.

 

Ein derartiger Kahlschlag ist somit unvermeidbar. Anschließend erfolgt eine Auffor­stung mit standortgerechten Forstgehölzen.

 

Die Verwaltung hat die Privatbesitzer, soweit diese ermittelbar waren, auf die Fäl­lungssituation hingewiesen und gebeten, ihre Waldbestände ebenfalls zu kontrollie­ren und sich gegebenenfalls an die vom Forstbetriebsbezirk Wassenberg organisierte Fällaktion zu beteiligen.

 

 

zu 1.2.3 Vergleichsring Bauhöfe Städte 30.000 bis 50.000 Einwohner NRW

 

Der Baubetriebshof der Stadt Erkelenz nimmt an einem von der Kommunalen Ge­meinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) organisierten Vergleichsring für Städte in NRW in der Größenordnung von 30.000 bis 50.000 Einwohner teil.

An diesem Projekt sind 14 Kommunen beteiligt. In einem Kennzahlenvergleich soll die Leistungsfähigkeit der kommunalen Bauhöfe verglichen werden. Es werden fol­gende Bereiche untersucht:

 

-           Grünflächenunterhaltung (Grün- und Parkanlagen, Spielplätze, Sportplätze, Straßenbegleitgrün und Friedhofsgrün)

-           Bauliche Straßenunterhaltung

-           Winterdienst

 

Das Projekt wird Ende 2005 abgeschlossen sein. Aus den dann vorliegenden Kenn­zahlen mit den dazugehörigen Grund- und Strukturzahlen kann eine Stärken- und Schwächenanalyse erstellt werden.

 

Sobald diese Daten vorliegen, wird der Ausschuss über das Ergebnis informiert wer­den.

 

Beschluss: