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Stv. Ausschussvorsitzender Spalink erläutert den Antrag.
Ausschussmitglied von Dreusche verweist auf § 10 der Straßenverkehrsordnung, wonach die Vorfahrtregelung eindeutig geregelt sei.
Nach intensiver Diskussion über den Antrag zieht stv. Ausschussvorsitzender Spalink den Antrag zurück.
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