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Auszug - Bebauungsplan Nr. XIX/4 "Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B 57", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  

 
 
20. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 4.4
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 28.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:19 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 61/423/2018 Bebauungsplan Nr. XIX/4 "Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B 57", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs erklärt, dass man bei der Festsetzung der ökologischen Ausgleichsflächen den Schutz der Artenvielfalt beachten solle.


Beschluss:

1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit  und  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XIX/4 Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.Der Bebauungsplan Nr. XIX/4 „Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B57“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“


Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 7 Enthaltungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen BBPNr. XIX - 4 Gewerbe-und Industriepark Commerden Öffentl. und TÖB neu (375 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht_BBP_Nr_XIX_4 GIPCO westl B57 (460 KB)