Bürgerinformationssystem
Ratsherr Frings erläutert den Antrag. Die Ausschussmitglieder geben dem Antragsteller insofern Recht, dass von vielen ebenfalls beobachtet wurde, dass sich einige Fahrradfahrer nicht verkehrsgerecht verhalten. Fußgänger haben dann das Nachsehen. Grundsätzlich wird aber den Argumenten der Verwaltung für die uneingeschränkte Aufrechterhaltung des Befahrens der Fußgängerzone durch Fahrradfahrer gefolgt. Die Erfahrung seit der Öffnung der Fußgängerzone für Fahrradfahrer im Jahr 2010 zeigt, dass es in der Regel keine strukturelle Konfliktlage und keine Unfälle gibt. Beschluss: „Das Fahrradfahren in der Kölner Straße, oberer Teil der Fußgängerzone zwischen der Commerzbank und der ehemaligen Bäckerei Lütterforst/Bremer, wird untersagt.“ Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme, 15 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung |
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