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Ausschussvorsitzender Steingießer berichtet, dass die Verwaltung den Antragstellern bereits mitgeteilt habe, dass die Zuständigkeit in der Sache beim Straßenbaulastträger liege.
Ausschussmitglied Baltes bittet zukünftig um Bereitstellung der Namen der Antragsteller, die aus datenschutzrechtlichen Gründen entfernt worden seien, damit er sich im Vorfeld mit diesen in Verbindung setzen könne. Eine Abtrennung der Namen sei aus seiner Sicht datenschutzrechtlich nicht erforderlich.
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „Der Bezirksausschuss Erkelenz nimmt den Antrag zur Kenntnis. Die Verwaltung wird gebeten, ein Lärmschutzgutachten für den Bereich B 57/Anbindung L 227 in Auftrag zu geben.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen
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