Bürgerinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 0300.1/2 "Meister-Gerhard-Straße", Erkelenz-Gerderath hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 "Meister-Gerhard-Straße", Erkelenz-Gerderath, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
17. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 5.6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/401/2017 Bebauungsplan Nr. 0300.1/2 "Meister-Gerhard-Straße", Erkelenz-Gerderath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 "Meister-Gerhard-Straße", Erkelenz-Gerderath, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr London erklärt, dass die Ausweisung von weiteren Baugrundstücken in Erkelenz-Gerderath vom Bezirksausschuss Gerderath ausdrücklich begrüßt wurde.


Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1.   Die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Gerderath,  wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Gerderath zu erarbeiten.

3.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/2 „Meister-Gerhard-Straße“, Erkelenz-Gerderath ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath ist zu beteiligen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig