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Auf Nachfrage erläutert Amtsleiter Orth, dass der Anlass für die Änderung des o.g. Bebauungsplanes die Verbesserung der Grundstückszuschnitte ist. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1.Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung |
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