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Beschluss: „§ 6 der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Erkelenz vom 01.01.2012 findet auf Flüchtlinge im lfd. Asylverfahren keine Anwendung.
Für diesen Personenkreis wird keine Gebühr für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises für die Stadtbücherei Erkelenz erhoben.
Der Nachweis des Status als Flüchtling ist durch die Vorlage einer Aufenthaltsgestattung bzw. eines Duldungsbescheides zu belegen.
Diese Regelung gilt ab dem 01.12.2016.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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