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Auszug - Verkehrsprobleme Schwanenberg  

 
 
3. Sitzung des Bezirksausschusses Schwanenberg
TOP: Ö 3
Gremium: Bezirksausschuss Schwanenberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.06.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Marktschänke
Ort: Rheinweg 169, 41812 Erkelenz-Schwanenberg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

1

1.1  In der Schlei Hausnummern 29 / 31, Ecke Dietrich-Bonhoeffer-Ring

 

Ausschussvorsitzender Husemann schildert, dass in der Straße „In der Schlei 29 / 31“, Ecke Dietrich-Bonhoeffer-Ring, auf Höhe der zwei neu angelegten Parkbuchten – welche gleichzeitig als Verkehrsberuhigung gedacht sind -, ein Verkehrsproblem besteht. Die Parkbuchten seien durch Poller begrenzt. Auf der gegenüberliegenden Seite stünde eine Laterne. Durch die aufgestellten Poller würden die Landwirte diese Stelle mit ihren Fahrzeugen nicht mehr passieren können. Ausschussvorsitzender Husemann berichtet weiter, dass laut Aussage der betroffenen Landwirte aber eine Zusage seitens des Planungsbüros vorläge, dass eine Durchfahrt gewährleistet sei. Als Lösungsansatz schlägt Ausschussvorsitzender Husemann daher vor, eine Ortsbegehung mit anschließenden Gesprächen mit den Landwirten durchzuführen, um die Probleme entsprechend lösen zu können.

 

Nach ausführlicher Diskussion im Ausschuss werden folgende Termine für die angedachte Ortsbegehung vorgeschlagen:

 

1.                 02.08.2005, 20:30 Uhr

2.                 23.08.2005, 20:30 Uhr

 

Ziel sei es, dass möglichst viele Bezirksausschussmitglieder und Landwirte bei diesem Termin anwesend sind, so Ausschussvorsitzender Husemann. Nach Gesprächen mit den Landwirten will Ausschussvorsitzender Husemann den Bezirksausschussmitgliedern den endgültigen Termin für die Ortsbegehung mitteilen.

 

1.2  Parksituation Kreuzungsbereich Buscherbahn / Rheinweg

 

Ausschussvorsitzender Husemann erläutert, dass die Parksituation in Fahrtrichtung Hoven auf der Buscherbahn gegenüber der Praxis der Eheleute Busch problematisch sei. Die derzeitige Situation stelle sich wie folgt dar. Auf der Straße „Buscherbahn“ Fahrtrichtung Sportplatz gilt absolutes Halteverbot auf der rechten Fahrbahnseite. In der Gegenrichtung bestehe kein Halte- bzw. Parkverbot. Hieraus ergebe sich die Gefahrensituation, dass bei parkenden Fahrzeugen die Mittellinie vom fließenden Verkehr überfahren werden müsse. Überquerende Fußgänger könnten bei parkenden Fahrzeugen vom fließenden Verkehr nicht rechtzeitig erkannt werden.

 

Nach entsprechender Diskussion im Ausschuss wurde festgestellt, dass die oben geschilderte Situation tatsächlich eine Gefahr darstelle.

 

Da auf dem Praxisgelände der Eheleute Busch insgesamt sieben Stellplätze zur Verfügung stehen würden, wäre ein Halteverbot in diesem Bereich durchaus durchsetzbar, so der Stv. Ausschussvorsitzende Tüffers.

 

Aus diesem Grund lässt Ausschussvorsitzender Husemann über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Beschluss: (einstimmig als Empfehlung an die Verwaltung):

 

„Um den Kreuzungsbereich für den Durchgangsverkehr sowie den Fußgänger- und Fahrradverkehr gefahrloser zu gestalten, wird beantragt, dass auf der Straße „Buscherbahn“ in Fahrtrichtung Hoven im Bereich der Kreuzungsmündung bis mindestens zur Hausnummer 2 ein absolutes Halteverbot ausgesprochen wird. Die Verwaltung könne die Gefahrenstelle selbst, gemeinsam mit dem Bezirksausschuss, in Augenschein nehmen.“

 

3.3 Fahrbahnverengung Lindchesweg

 

Ausschussvorsitzender Husemann erläutert, dass es sich um die Verengung der Fahrbahn des Lindchesweges ab Hausnummer 25 / 26, Höhe des Objektes der Eheleute Sepp Jäger, bis einschließlich Ende des Bauernhofes auf der rechten Seite (Nr. 34) handele. Auf der Höhe der Fahrbahnverengung betrage die Breite des Bürgersteiges, auf der Seite der Eheleute Jäger max. zwei Steinbreiten (ca. 60 cm). In Höhe der Hauseingangstür lediglich eine Steinbreite (ca. 30 cm). Auf der gegenüberliegenden Seite seien durchgängig mindestens zwei Steinbreiten vorhanden. Die jeweiligen Abflachungen der Bordsteinkanten führten dazu, dass der Durchgangsverkehr die Abflachungen dazu benutzt, um entgegen kommenden Fahrzeugen auszuweichen. Sporadische Verkehrszählungen durch die Anlieger hätten ergeben, dass vielfach mit zum Teil viel zu hoher Geschwindigkeit gefahren würde. Die Anlieger hätten daher gebeten zu prüfen, in wie weit eine Verkehrsberuhigung eingerichtet werden könnte, damit eine größere Verkehrssicherheit erreicht werden könne. Es sei z. B. eine 30-Zone vorgeschlagen worden.

 

Ausschussvorsitzender Husemann führt weiter aus, dass sofern dieser Vorschlag umgesetzt werden könne, diese Geschwindigkeitsbegrenzung bereits ab dem Ortseingangsschild (vor der Einfahrt zum Neubaugebiet Neu-Lentholt) Gültigkeit bekommen könne. Dies hätte eine wesentlich ruhigere Verkehrssituation auf dem Lindchesweg zur Folge. Darüber hinaus wäre der Schulweg um einiges sicherer.

 

Nach eingehender Beratung im Bezirksausschuss lässt Ausschussvorsitzender Husemann über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Beschluss: (einstimmig als Empfehlung an die Verwaltung):

 

„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Straße „Lindchensweg“ (K29) ab der Ecke „Buscherbahn“ Richtung Matzerath (Hundeplatz) bis Ortsausgang Schwanenberg in beiden Fahrtrichtungen zur 30-Zone erklärt werden kann. Des weiteren soll die örtliche Polizei gebeten werden sich die Parksituation auf dem „Lindchensweg“, insbesondere vor der Tanzschule, anzuschauen und einen Vorschlag zur Verbesserung der Parksituation zu machen.“

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zur Bezirksausschusssitzung am 30.03.2005 Punkt 1.2:

 

Der Ausschussvorsitzende Husemann und Stv. Ausschussvorsitzende Tüffers teilen mit, dass sich die Stellungnahme zu Punkt 1.2 der Bezirksausschusssitzung vom 30.03.2005 nur auf den hinteren Teil der Straße „In der Schlei“ bezieht. Der Ausschuss möchte allerdings wissen, ob Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in dem Bereich zwischen der Kreuzung „Rheinweg“ und dem Sportplatzgelände vorgesehen seien. Es wird um erneute Stellungnahme gebeten.