Bürgerinformationssystem
Amtsleiter Orth erklärt, dass man mit der Änderung des Bebauungsplans die Nachfrage an Wohnungen im Geschosswohnungsbau befriedigen möchte. Außerdem können durch die Änderung Doppelhäuser mit mehr als zwei Wohnungen gebaut werden. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „1. Die Aufstellung des 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.“ 2. Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten. 3.Über den Entwurf des 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz- Mitte ist zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung |
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