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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 "Bauxhof", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. VI/1 "Bauxhof", Erkelenz-Mitte, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
10. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 5.8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 01.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/358/2016 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 "Bauxhof", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. VI/1 "Bauxhof", Erkelenz-Mitte, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Amtsleiter Orth erklärt, dass man mit der Änderung des Bebauungsplans die Nachfrage an Wohnungen im Geschosswohnungsbau befriedigen möchte. Außerdem können durch die Änderung Doppelhäuser mit mehr als zwei Wohnungen gebaut werden.


Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1.     Die Aufstellung des 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.“

2. Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten.

3.Über den Entwurf des 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz- Mitte ist zu beteiligen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung