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Auszug - Bebauungsplan Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße/südl. A 46", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße/südl. A 46", Erkelenz-Mitte, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
10. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 5.5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 01.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/355/2016 Bebauungsplan Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße/südl. A 46", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. G 02.3/3 "Tenholter Straße/südl. A 46", Erkelenz-Mitte, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Amtsleiter Orth erläutert die Planung für das neue Gewerbe- und Industriegebiet.


Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1.     Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.“

2. Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten.

3.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz- Mitte ist zu beteiligen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig