Bürgerinformationssystem
Amtsleiter Orth erläutert die Planung für das neue Gewerbe- und Industriegebiet. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.“ 2. Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten. 3.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G02.3/3 „Tenholter Straße/südl. A46“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz- Mitte ist zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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