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Auf Nachfrage, ob nicht doch mit zusätzlicher Lärmbelästigung für die Anwohner zu rechnen sei, erläutert Amtsleiter Orth, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens kein weiterer Handlungsbedarf besteht und die grundsätzlichen Vorgaben eingehalten werden. Im späteren Baugenehmigungsverfahren sei zu prüfen, ob ggfls, je nachdem, wie sich die Planung der Gebäude darstellt, ergänzende Anforderungen zu stellen sind.
Technischer Beigeordneter Lurweg weist darauf hin, dass laut Prognose im Verkehrsgutachten, sich die Verkehrsströme nicht deutlich verändern werden und deshalb auch der Bau eines Kreisverkehres im Einmündungsbereich Carl-Benz-Straße/Aachener Straße vorerst nicht erforderlich ist. Die Situation müsse gleichwohl beobachtet werden, um ggfls. nachzusteuern. Das sei aber auch Aufgabe des Straßenbaulastträgers Stadt Erkelenz. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „.1.Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet gfl. EH Carl-Benz-Straße Süd/Aachener Straße), Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in den als Anlagen - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen - Stellungnahmen der Öffentlichkeit – zur Beschlussvorlage der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet gfl. EH Carl-Benz-Straße Süd/Aachener Straße), Erkelenz-Mitte und Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet gfl. EH Carl-Benz-Straße Süd/Aachener Straße), Erkelenz-Mitte sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen
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