Bürgerinformationssystem
Auf Nachfrage von Ratsherrn Kehren erklärt Amtsleiter Orth, dass es Bauanfragen für den Bereich gibt, diese aber aufgrund der fehlenden Erschließung nicht durchgeführt werden konnten. Eventuelle Verkehrsbeeinträchtigungen sind beim zuständigen Ordnungsamt zu erfragen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist vor der Beschlussfassung zu beteiligen. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „1. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/3 „Stadtkern“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.“ 2, Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/3 „Stadtkern“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten. 3.Über den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/3 „Stadtkern“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen |
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