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Erster Beigeordneter Dr. Gotzen trägt vor, dass zur Neufassung der Elternbeitragssatzung aus der letzten Sitzung des JHA am 02.12.2014 einige Klagen von Eltern vor dem Verwaltungsgericht Aachen anhängig wären. Die Stadt Erkelenz habe sich aus Gleichbehandlungsgrundsätzen damit einverstanden erklärt, dass das Ergebnis der Klage auch für die Eltern gelten solle, die keine Klage erhoben haben.
Herr Dr.Gotzen führt weiter aus, dass der Städte- und Gemeindebund nochmals gebeten wurde, eine Stellungnahme zur derzeitigen Satzung abzugeben. Dieser sei abermals zu dem Ergebnis gekommen, die Forderung eines ermäßigten Beitrages für Geschwisterkinder sei möglich.
Weiterhin teilt er mit, die Kommunalaufsicht des Kreises Heinsberg habe auf eine Anfrage der SPD-Fraktion der Stadt Erkelenz bescheinigt, dass keine rechtlichen Bedenken gegen einen ermäßigten Elternbeitrag für Geschwisterkinder sowie gegen die Rückwirkung der Satzung zum 01.08.2014 bestehen würden.
Auch das Verwaltungsgericht Aachen habe in einer ersten Stellungnahme ihre Rechtsauffassung mitgeteilt, die erlassene Satzung verstoße nicht gegen Rechtsvorschriften.
Herr Dr. Gotzen teilt weiterhin mit, der Punkt Elternbeiträge ab dem 01.08.2015 werde in der nächsten JHA-Sitzung zur Tagesordnung gestellt.
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