Bürgerinformationssystem
Erläuterungen siehe TOP A 2. Beschluss: „1. Über die von den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“ Erkelenz-Kückhoven – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven – Anregungen der Bürger beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die in der Beschlussvorlage unter Tatbestand aufgeführten Entwurfsänderungen und Änderungen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven sowie im Entwurf dargestellten Änderungen werden beschlossen. 3.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III
„Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven ist unter
Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen |
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