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Auszug - Verpflichtung der sachkundigen BürgerInnen und deren StellvertreterInnen  

 
 
1. Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 01.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 40/270/2014 Verpflichtung der sachkundigen BürgerInnen und deren StellvertreterInnen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzende Ratsfrau Honold-Ziegahn verpflichtet die anwesenden sachkundigen BürgerInnen und deren StellvertreterInnen.

 

Die Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift beigefügt.


Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„Die Ausschussvorsitzende Frau Honold-Ziegahn verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die dem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern sowie die Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.

 

Die Verpflichteten unterzeichnen die Verpflichtungserklärungen, die dem Original der Niederschrift beigefügt sind.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig