Bürgerinformationssystem

Auszug - Kreisverkehr L 19/L 46  

 
 
1. konstituierende Sitzung des Bezirksausschusses Gerderath
TOP: Ö 7
Gremium: Bezirksausschuss Gerderath Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 03.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40 Anlass: konstituierende Sitzung
Raum: Bürgerhaus Gerderath
Ort: van-Wiggen-Platz 1, 41812 Erkelenz-Gerderath
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender London schildert den aktuellen Sachstand.

 

Ausschussvorsitzender London übergibt den Ausschussmitgliedern eine von ihm vorbereitete Tischvorlage mit einer Beschlussempfehlung und trägt diese mit folgendem Inhalt vor:

 

„Tatbestand:

Die Kreuzung L 19/L 46 ist sehr unübersichtlich und stark frequentiert. Viele Jahre waren dort Spiegel angebracht, um die Sicht aus den Nebenstraßen zu verbessern. In dieser Zeit war sie ein Unfallschwerpunkt. Nach dem Entfernen der Spiegel müssen sich die Fahrzeuge in der Kreuzung hineintasten. Die Unfallzahlen sind seitdem gesunken und da im Kreuzungsbereich Tempo 30 Vorschrift ist, sind schwere Unfälle selten geworden, solche mit ausschließlich Sachschaden treten nach wie vor häufig auf, werden jedoch nicht alle gemeldet.

 

Die L 19 ist eine der am stärksten befahrenen Straßen im Stadtbezirk. Insgesamt wird der Knotenpunkt von ca. 10.600 Kfz täglich befahren. Davon 8.000 Kfz auf der L 19, 2.600 Kfz auf der L 46. Auf der L 46, aus Gerderhahn bzw. Fronderath kommend, treten häufig Rückstaus auf, besonders im Berufsverkehr. Zahlreiche ortskundige potenzielle Linksabbieger, die Richtung Erkelenz wollen, wählen Umwege durch Wohngebiete, um über die Vossemer Straße zur L 19 zu gelangen.

 

Südlich der L 19, auf der Gerderather Burgstraße, ist die Situation nicht besser. Dieses Teilstück der L 46 ist für Gerderather und Myhler Verkehrsteilnehmer der schnellste Weg zur A 46 und weist ein hohes Verkehrsaufkommen auf. Auch hier entstehen häufig Rückstaus und nicht wenige Verkehrsteilnehmer fahren über die Genender Straße und Friedhofstraße zur L 19 und können dort abbiegen.

 

Die Verkehrssituation an dieser Kreuzung ist schlecht, war aber bisher nicht zu verbessern. Schon vor mehr als zehn Jahren wurde der Eremitenweg für den Durchgangsverkehr geöffnet, um die Kreuzung Lauerstraße zu entlasten.

 

Durch den Abbruch der Häuser Nr. 39 und 41 an der Lauerstraße entsteht eine völlig neue Situation. Skizzen des Landesbetriebes Straßenbau NRW beweisen, dass dort ein angemessener Kreisverkehr möglich ist. Ein Kreisverkehr ist dort die beste Möglichkeit, den Verkehrsfluss entscheidend zu verbessern und die Unfallzahlen zu senken.

 

Die beiden Gebäude, die abgebrochen werden, prägen das Ortsbild im südlichen Kreuzungsbereich stark. Durch Neubauten an dieser Stelle und auf dem nahe gelegenen Schulgelände, der sogenannten „Neuen Mitte“ erhält der Ort in diesem Bereich ein neues Gesicht. Ein Kreisverkehr ist hier kein Fremdkörper.

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat und die Verwaltung):

„1.

Die Verwaltung möge umgehend Kaufverhandlungen mit der Eigentümerin aufnehmen und die für die Anpassung des Knotenpunktes erforderliche Fläche zu erwerben, damit in späteren Jahren dort vom Landesbetrieb Straßenbau NRW ein angemessener Kreisverkehr oder eine gleichwertige Anlage gebaut werden kann.

 

 

2.

Die Verwaltung möge die hierfür nötigen Änderungen am Verkehrsentwicklungsplan und an den Bebauungsplänen östlich und westlich der Gerderather Burgstraße vorbereiten und dem Rat zu Beschlussfassung vorlegen.“

 

 

Ausschussmitglied Echterhoff teilt mit, dass man die gesamten Grundstücksflächen von der Eigentümerin erwerben und die für die Anpassung des Knotenpunktes erforderliche Fläche im Beschlussentwurf überdenken solle.

 

Ausschussmitglied Paffen ist ebenfalls für den Erwerb der gesamten Grundstücksflächen.

 

Der Bezirksausschuss Gerderath fasst daraufhin folgenden Beschluss:

 

Beschluss (als Empfehlung an den Rat und die Verwaltung):

„1.

Die Verwaltung möge umgehend Kaufverhandlungen mit der Eigentümerin aufnehmen und die erforderlichen Flächen erwerben, damit in späteren Jahren dort vom Landesbetrieb Straßenbau NRW ein angemessener Kreisverkehr oder eine gleichwertige Anlage gebaut werden kann.

 

2.

Die Verwaltung möge die hierfür nötigen Änderungen am Verkehrsentwicklungsplan und an den Bebauungsplänen östlich und westlich der Gerderather Burgstraße vorbereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig