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Tagesordnung - 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mi, 02.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:32 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 2  
Aufstellung des Teilergebnisplans 2016 und des Teilfinanzplans 2016 bis 2019 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe"  
Enthält Anlagen
0/51/179/2015  
Ö 3  
Übernahme des Förderanteils für den zeitgleichen Parallelbetrieb der kath. Kindertagesstätte Keyenberg und der neu zu errichtenden Kindertagesstätte Borschemich (neu)  
0/51/180/2015  
Ö 4  
Trägerwechsel im Johanniter-Kindergarten (Anmerk.: Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. hat mit Schreiben vom 27.04.2015 die Trägerschaft für ihre Kindertagesstätte Karolingerring zum 31.07.2016 gekündigt.)  
0/51/181/2015  
Ö 5  
Ferienspiele 2016 (Anmerk.: Die Mittel für die Ferienspiele sind durch den Jugendhilfeausschuss zu genehmigen.)  
0/51/182/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz führt auch im Jahre 2016 in Zusammenarbeit mit den anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen sowie ggf. weiteren Trägern die städt. Ferienspiele durch. Den Jugendzentren bzw. den weiteren Trägern, die bei der Durchführung der Ferienspiele für das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz tätig werden, werden die nicht gedeckten anerkannten Kosten, die ihnen bei der Durchführung dieser städt. Ferienspiele entstehen, im Rahmen konkret vereinbarter Finanzierungspläne in voller Höhe erstattet.“

   
    02.12.2015 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz führt auch im Jahre 2016 in Zusammenarbeit mit den anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen sowie ggf. weiteren Trägern die städt. Ferienspiele durch. Den Jugendzentren bzw. den weiteren Trägern, die bei der Durchführung der Ferienspiele für das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz tätig werden, werden die nicht gedeckten anerkannten Kosten, die ihnen bei der Durchführung dieser städt. Ferienspiele entstehen, im Rahmen konkret vereinbarter Finanzierungspläne in voller Höhe erstattet.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

N 1     (nichtöffentlich)