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Tagesordnung - 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Mi, 02.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:32 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 2  
Aufstellung des Teilergebnisplans 2016 und des Teilfinanzplans 2016 bis 2019 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe"  
Enthält Anlagen
0/51/179/2015  
Ö 3  
Übernahme des Förderanteils für den zeitgleichen Parallelbetrieb der kath. Kindertagesstätte Keyenberg und der neu zu errichtenden Kindertagesstätte Borschemich (neu)  
0/51/180/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Der für den Betrieb der Kindertagesstätte in Borschemich (neu) für die Pfarre Christ König nach den Bestimmungen des KiBiz anfallende Trägeranteil wird von der Stadt Erkelenz ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Einrichtung – auch der Vorläufergruppe/n – längstens bis zur Aufgabe der Einrichtung in Keyenberg bzw. der Aufgabe der dortigen Trägerschaft übernommen.

Die Stadt Erkelenz gewährt der Pfarre Christ König für die notwendige Beschaffung von Mobiliar in der neu zu errichtenden Kindertagesstätte in Borschemich (neu) einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 40.000,00 Euro vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt des Jahres 2016. Die Verwendung der Mittel ist nachzuweisen und die Auszahlung erfolgt zweckgebunden.“

   
    02.12.2015 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Der für den Betrieb der Kindertagesstätte in Borschemich (neu) für die Pfarre Christ König nach den Bestimmungen des KiBiz anfallende Trägeranteil wird von der Stadt Erkelenz ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Einrichtung – auch der Vorläufergruppe/n – längstens bis zur Aufgabe der Einrichtung in Keyenberg bzw. der Aufgabe der dortigen Trägerschaft übernommen.

Die Stadt Erkelenz gewährt der Pfarre Christ König für die notwendige Beschaffung von Mobiliar in der neu zu errichtenden Kindertagesstätte in Borschemich (neu) einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 40.000,00 Euro vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt des Jahres 2016. Die Verwendung der Mittel ist nachzuweisen und die Auszahlung erfolgt zweckgebunden.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    10.12.2015 - Hauptausschuss
    Ö 6.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Der für den Betrieb der Kindertagesstätte in Borschemich (neu) für die Pfarre Christ König nach den Bestimmungen des KiBiz anfallende Trägeranteil wird von der Stadt Erkelenz ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Einrichtung – auch der Vorläufergruppe/n – längstens bis zur Aufgabe der Einrichtung in Keyenberg bzw. der Aufgabe der dortigen Trägerschaft übernommen.

Die Stadt Erkelenz gewährt der Pfarre Christ König für die notwendige Beschaffung von Mobiliar in der neu zu errichtenden Kindertagesstätte in Borschemich (neu) einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 40.000,00 Euro vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt des Jahres 2016. Die Verwendung der Mittel ist nachzuweisen und die Auszahlung erfolgt zweckgebunden.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    16.12.2015 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 9.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 Der für den Betrieb der Kindertagesstätte in Borschemich (neu) für die Pfarre Christ König nach den Bestimmungen des KiBiz anfallende Trägeranteil wird von der Stadt Erkelenz ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Einrichtung – auch der Vorläufergruppe/n – längstens bis zur Aufgabe der Einrichtung in Keyenberg bzw. der Aufgabe der dortigen Trägerschaft übernommen.

Die Stadt Erkelenz gewährt der Pfarre Christ König für die notwendige Beschaffung von Mobiliar in der neu zu errichtenden Kindertagesstätte in Borschemich (neu) einen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 40.000,00 Euro vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt des Jahres 2016. Die Verwendung der Mittel ist nachzuweisen und die Auszahlung erfolgt zweckgebunden.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ö 4  
Trägerwechsel im Johanniter-Kindergarten (Anmerk.: Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. hat mit Schreiben vom 27.04.2015 die Trägerschaft für ihre Kindertagesstätte Karolingerring zum 31.07.2016 gekündigt.)  
0/51/181/2015  
Ö 5  
Ferienspiele 2016 (Anmerk.: Die Mittel für die Ferienspiele sind durch den Jugendhilfeausschuss zu genehmigen.)  
0/51/182/2015  
N 1     (nichtöffentlich)