Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 18. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: 18. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Datum: Di, 08.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Aktuelles aus dem Stadtmarketing      
Ö 3  
Projektvorstellung Wohnprojekt "Arbeitskreis Wohnen im Alter", Parkresidenz Bauxhof  
III/044/2012  
Ö 4  
9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III "Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath", Erkelenz-Kückhoven hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/227/2012  
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 02.3/1 "Oerather Mühlenfeld Süd", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/228/2012  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.              Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02.3/1 „Oerather Mühlenfeld Süd“, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in den als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02.3/1 „Oerather Mühlenfeld Süd“, Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

   
    08.05.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.              Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02.3/1 „Oerather Mühlenfeld Süd“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in den als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02.3/1 „Oerather Mühlenfeld Süd“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    09.05.2012 - Hauptausschuss
    Ö 3.2 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1.              Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02.3/1 „Oerather Mühlenfeld Süd“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in den als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02.3/1 „Oerather Mühlenfeld Süd“, Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmg

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung Anlage TÖB BBP Nr. 02.3-1 Oerather Mühlenfeld Sü (113 KB)      
   
    16.05.2012 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 3.2 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„1.              Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02.3/1 „Oerather Mühlenfeld Süd“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in den als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02.3/1 „Oerather Mühlenfeld Süd“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung Anlage TÖB BBP Nr. 02.3-1 Oerather Mühlenfeld Sü (113 KB)      
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. I/15 "Südpromenade/Aachener Straße", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 10/680/2012  
N 1     (nichtöffentlich)