Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1. Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. I/14 „Neubau Sparkasse Kölner Straße“,
Erkelenz-Mitte wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der
Grundlage des in der Sitzung vorgestellten Neubauvorhabens einen Entwurf des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. I/14 „Neubau Sparkasse Kölner
Straße“, Erkelenz-Mitte zu erarbeiten.
3. Über den
Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. I/14 „Neubau Sparkasse Kölner
Straße“, Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und
zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz- Mitte ist zu
beteiligen.“