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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Bericht aus dem Stadtmarketing |
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Ö 3 |
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Angelegenheiten Stadtentwicklung |
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Ö 3.1 |
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Bebauungsplan Nr. XII/3 "In Bellinghoven / Am Liesenfeld", Erkelenz-Bellinghoven
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/579/2021 |
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Ö 3.2 |
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33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen - Höhe baulicher Anlagen)
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss |
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A 61/580/2021 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öf-fentlicher Belange und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen), wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen), beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen), wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse beschlossen.“ |
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22.06.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung |
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Ö 3.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öf-fentlicher Belange und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen - Höhe baulicher Anlagen), wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen - Höhe baulicher Anlagen), beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen - Höhe baulicher Anlagen), wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen
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24.06.2021 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 4.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öf-fentlicher Belange und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen - Höhe baulicher Anlagen), wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen - Höhe baulicher Anlagen), beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen - Höhe baulicher Anlagen), wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
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30.06.2021 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 4.2 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öf-fentlicher Belange und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen - Höhe baulicher Anlagen), wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen - Höhe baulicher Anlagen), beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen - Höhe baulicher Anlagen), wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: 40 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
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Ö 3.3 |
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2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III-2 "Ziegelweiher Ost", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur Einleitung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB und Erstellung eines Planentwurfes |
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A 61/581/2021 |
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Ö 3.4 |
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InHK Markt Information zur Öffentlichkeitsbeteiligung und weiterem Vorgehen sowie Mobilitätskonzept |
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A 61/582/2021 |
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Ö 4 |
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Angelegenheiten Wirtschaftsförderung |
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Ö 4.1 |
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Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 17.06.2020: Konzept zur Aufstellung von Radservicestationen |
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A 80/018/2021 |
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Ö 4.2 |
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Klassifizierung einer Stadtmarketing-Veranstaltung
hier: Neukonzeption Niederrheinische Raderlebniswoche mit Ergänzung eines Sommerfestes im Ziegelweiherpark |
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A 80/019/2021 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2.1 |
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(nichtöffentlich) |
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