Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung
und Wirtschaftsförderung):
Beschlussentwurf (als
Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung):
„1.Über die von den
Bürgern und Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. XXI„Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung
aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage zur
Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung
Borschemich“, Erkelenz-Mitte – Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage zur
Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“,
Erkelenz-Mitte – Anregungen der Bürger beigefügten Abwägung
vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Die in der Beschlussvorlage unter Tatbestand
aufgeführten Entwurfsänderungen und Änderungen des räumlichen Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“,
Erkelenz-Mitte sowie im Entwurf dargestellten Änderungen werden beschlossen.
3.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXI
„Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung
dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.“
16.06.2005 - Braunkohlenausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Über die von den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange
vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXI„Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte wird
nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der
als Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung
Borschemich“, Erkelenz-Mitte – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie in der als Anlage zur Beschlussvorlage des
Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte – Anregungen
der Bürger beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen sind
Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Die in der Beschlussvorlage unter Tatbestand
aufgeführten Entwurfsänderungen und Änderungen des räumlichen Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte sowie im
Entwurf dargestellten Änderungen werden beschlossen.
3.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXI
„Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieses
Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen
21.06.2005 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Über die von den
Bürgern und Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. XXI„Umsiedlung
Borschemich“, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher
und privater Belange wie in der als Anlage zur Beschlussvorlage des
Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte –
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie in
der als Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung
Borschemich“, Erkelenz-Mitte – Anregungen der Bürger beigefügten Abwägung
vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Die in der Beschlussvorlage unter Tatbestand
aufgeführten Entwurfsänderungen und Änderungen des räumlichen Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte sowie im
Entwurf dargestellten Änderungen werden beschlossen.
3.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXI
„Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieses
Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.“
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen – in eigener Zuständigkeit