Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung
und Wirtschaftsförderung):
Beschlussentwurf (als
Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung):
„1.Über die von den
Bürgern und Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“,
Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und
privater Belange wie in der als Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes
Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“ Erkelenz-Kückhoven
– Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie in der als Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III
„Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven –
Anregungen der Bürger beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Die
Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Die in der Beschlussvorlage unter Tatbestand
aufgeführten Entwurfsänderungen und Änderungen des räumlichen Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“,
Erkelenz-Kückhoven sowie im Entwurf dargestellten Änderungen werden
beschlossen.
3.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III
„Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven ist unter
Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen.“
16.06.2005 - Braunkohlenausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Über die von den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange
vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller
erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage zur
Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath“ Erkelenz-Kückhoven – Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage zur
Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven – Anregungen der Bürger
beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil dieses
Beschlusses.
2.Die in der Beschlussvorlage unter Tatbestand
aufgeführten Entwurfsänderungen und Änderungen des räumlichen Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“,
Erkelenz-Kückhoven sowie im Entwurf dargestellten Änderungen werden
beschlossen.
3.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III
„Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven ist unter
Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen
21.06.2005 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Über die von den
Bürgern und Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven
wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in
der als Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath“ Erkelenz-Kückhoven – Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage zur
Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven – Anregungen der Bürger
beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil dieses
Beschlusses.
2.Die in der Beschlussvorlage unter Tatbestand
aufgeführten Entwurfsänderungen und Änderungen des räumlichen Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“,
Erkelenz-Kückhoven sowie im Entwurf dargestellten Änderungen werden
beschlossen.
3.Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III
„Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven ist unter
Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen – in eigener
Zuständigkeit
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen –
in eigener Zuständigkeit