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Tagesordnung - 8. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport  

 
 
Bezeichnung: 8. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport
Gremium: Ausschuss für Kultur und Sport
Datum: Di, 28.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 2     Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz      
Ö 2.1  
Enthält Anlagen
Ermittlung der Beträge, die die Bezirksausschüsse im Jahre 2013 für ihren Zuständigkeitsbereich in Form von Zuschüssen an Vereine zur freien Verfügung erhalten  
Enthält Anlagen
A 40/244/2013  
Ö 2.2  
Enthält Anlagen
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen  
Enthält Anlagen
A 40/245/2013  
Ö 2.3  
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zur Unterhaltung von einzelnen Sportstätten und investive Förderung einzelner Sportanlagen und Räume  
A 40/246/2013  
Ö 3  
Gewährung eines Zuschusses an das Rheinische Feuerwehrmuseum in Lövenich  
A 40/247/2013  
Ö 4  
Gewährung eines Zuschusses an den Stadtsportverband für das Jahr 2013  
A 40/248/2013  
Ö 5  
Gewährung eines Zuschusses an den Stadtmusikbund Erkelenz e. V.  
A 40/249/2013  
Ö 6  
Anlage eines Kunstrasenplatzes in Schwanenberg  
A 40/250/2013  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

a)     „Der SV Schwanenberg erhält die Genehmigung zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem von der Stadt Erkelenz von der Evgl. Kirchengemeinde Schwanenberg gepachteten Grundstück. Hierzu ist zuvor das bestehende Pachtverhältnis, das bis zum 31.10.2026 läuft, zu verlängern.

b)     Der SV Schwanenberg erhält nach Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2014 einen Baukostenanteil der Stadt Erkelenz in Höhe von 195.000 Euro in Abhängigkeit vom Baufortschritt. Hierfür ist eine Verpflichtungsermächtigung erforderlich.

c)     Mit den Arbeiten wird nach der abschließenden Beschlussfassung im Rat im Juli 2013 begonnen. Die Stadt erstellt bereits in diesem Jahr den für die Erstellung des Platzes notwendigen Randbereich und einen Pflasterweg und rodet unter Vorbehalt ggfls. erforderlicher Genehmigungen das am Rand stehende Grün bzw. setzt die Sträucher auf Stock. Die Kosten, ohne die Leistungen des Baubetriebshofes, belaufen sich hierzu auf rund 20.000 Euro in 2013.

d)     In 2014 erstellt die Stadt eine Zaunanlage um den Platz. Die Kosten sind im Haushaltsplan für das Jahr 2014 einzustellen. 

e)     Der Verein bestellt einen verantwortlichen Platzwart zur Pflege des Platzes auf eigene Kosten. Die jährliche Wartung der Anlage erfolgt ebenfalls durch eine Fachfirma auf Kosten des Vereins. Hierüber ist eine vertragliche Vereinbarung zu treffen.

f)       Die Anlage darf vorrangig vom SV Schwanenberg genutzt werden. Die bisherige Nutzung durch die Grundschule Schwanenberg ist ebenfalls möglich. Eine weitergehende Nutzung durch Dritte erfolgt nach Vergabe durch das Amt für Bildung und Sport, wenn der Platz nicht genutzt/belegt ist.

g)     Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtliche Umsetzung in 2013/2014 vorzunehmen.“

 

   
    28.05.2013 - Ausschuss für Kultur und Sport
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

a)     „Der SV Schwanenberg erhält die Genehmigung zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem von der Stadt Erkelenz von der Evgl. Kirchengemeinde Schwanenberg gepachteten Grundstück. Hierzu ist zuvor das bestehende Pachtverhältnis, das bis zum 31.10.2026 läuft, zu verlängern.

b)     Der SV Schwanenberg erhält nach Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2014 einen Baukostenanteil der Stadt Erkelenz in Höhe von 195.000 Euro in Abhängigkeit vom Baufortschritt. Hierfür ist eine Verpflichtungsermächtigung erforderlich.

c)     Mit den Arbeiten wird nach der abschließenden Beschlussfassung im Rat im Juli 2013 begonnen. Die Stadt erstellt bereits in diesem Jahr den für die Erstellung des Platzes notwendigen Randbereich und einen Pflasterweg und rodet unter Vorbehalt ggfls. erforderlicher Genehmigungen das am Rand stehende Grün bzw. setzt die Sträucher auf Stock. Die Kosten, ohne die Leistungen des Baubetriebshofes, belaufen sich hierzu auf rund 20.000 Euro in 2013.

d)     In 2014 erstellt die Stadt eine Zaunanlage um den Platz. Die Kosten sind im Haushaltsplan für das Jahr 2014 einzustellen. 

e)     Der Verein bestellt einen verantwortlichen Platzwart zur Pflege des Platzes auf eigene Kosten. Die jährliche Wartung der Anlage erfolgt ebenfalls durch eine Fachfirma auf Kosten des Vereins. Hierüber ist eine vertragliche Vereinbarung zu treffen.

f)       Die Anlage darf vorrangig vom SV Schwanenberg genutzt werden. Die bisherige Nutzung durch die Grundschule Schwanenberg ist ebenfalls möglich. Eine weitergehende Nutzung durch Dritte erfolgt nach Vergabe durch das Amt für Bildung und Sport, wenn der Platz nicht genutzt/belegt ist.

g)     Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtliche Umsetzung in 2013/2014 vorzunehmen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    10.07.2013 - Hauptausschuss
    Ö 2.7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an denRat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

a)     „Der SV Schwanenberg erhält die Genehmigung zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem von der Stadt Erkelenz von der Evgl. Kirchengemeinde Schwanenberg gepachteten Grundstück. Hierzu ist zuvor das bestehende Pachtverhältnis, das bis zum 31.10.2026 läuft, zu verlängern.

b)     Der SV Schwanenberg erhält nach Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2014 einen Baukostenanteil der Stadt Erkelenz in Höhe von 195.000 Euro in Abhängigkeit vom Baufortschritt. Hierfür ist eine Verpflichtungsermächtigung erforderlich.

c)     Mit den Arbeiten wird nach der abschließenden Beschlussfassung im Rat im Juli 2013 begonnen. Die Stadt erstellt bereits in diesem Jahr den für die Erstellung des Platzes notwendigen Randbereich und einen Pflasterweg und rodet unter Vorbehalt ggfls. erforderlicher Genehmigungen das am Rand stehende Grün bzw. setzt die Sträucher auf Stock. Die Kosten, ohne die Leistungen des Baubetriebshofes, belaufen sich hierzu auf rund 20.000 Euro in 2013.

d)     In 2014 erstellt die Stadt eine Zaunanlage um den Platz. Die Kosten sind im Haushaltsplan für das Jahr 2014 einzustellen. 

e)     Der Verein bestellt einen verantwortlichen Platzwart zur Pflege des Platzes auf eigene Kosten. Die jährliche Wartung der Anlage erfolgt ebenfalls durch eine Fachfirma auf Kosten des Vereins. Hierüber ist eine vertragliche Vereinbarung zu treffen.

f)       Die Anlage darf vorrangig vom SV Schwanenberg genutzt werden. Die bisherige Nutzung durch die Grundschule Schwanenberg ist ebenfalls möglich. Eine weitergehende Nutzung durch Dritte erfolgt nach Vergabe durch das Amt für Bildung und Sport, wenn der Platz nicht genutzt/belegt ist.

g)     Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtliche Umsetzung in 2013/2014 vorzunehmen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    17.07.2013 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 3.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

a)     „Der SV Schwanenberg erhält die Genehmigung zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem von der Stadt Erkelenz von der Evgl. Kirchengemeinde Schwanenberg gepachteten Grundstück. Hierzu ist zuvor das bestehende Pachtverhältnis, das bis zum 31.10.2026 läuft, zu verlängern.

b)     Der SV Schwanenberg erhält nach Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2014 einen Baukostenanteil der Stadt Erkelenz in Höhe von 195.000 Euro in Abhängigkeit vom Baufortschritt. Hierfür ist eine Verpflichtungsermächtigung erforderlich.

c)     Mit den Arbeiten wird nach der abschließenden Beschlussfassung im Rat im Juli 2013 begonnen. Die Stadt erstellt bereits in diesem Jahr den für die Erstellung des Platzes notwendigen Randbereich und einen Pflasterweg und rodet unter Vorbehalt ggfls. erforderlicher Genehmigungen das am Rand stehende Grün bzw. setzt die Sträucher auf Stock. Die Kosten, ohne die Leistungen des Baubetriebshofes, belaufen sich hierzu auf rund 20.000 Euro in 2013.

d)     In 2014 erstellt die Stadt eine Zaunanlage um den Platz. Die Kosten sind im Haushaltsplan für das Jahr 2014 einzustellen. 

e)     Der Verein bestellt einen verantwortlichen Platzwart zur Pflege des Platzes auf eigene Kosten. Die jährliche Wartung der Anlage erfolgt ebenfalls durch eine Fachfirma auf Kosten des Vereins. Hierüber ist eine vertragliche Vereinbarung zu treffen.

f)       Die Anlage darf vorrangig vom SV Schwanenberg genutzt werden. Die bisherige Nutzung durch die Grundschule Schwanenberg ist ebenfalls möglich. Eine weitergehende Nutzung durch Dritte erfolgt nach Vergabe durch das Amt für Bildung und Sport, wenn der Platz nicht genutzt/belegt ist.

g)     Die Verwaltung wird beauftragt, die haushaltsrechtliche Umsetzung in 2013/2014 vorzunehmen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

N 1     (nichtöffentlich)