Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Im Kreuzungsbereich Brückstraße, Nord-/ Ostpromenade ist ein Kreisverkehrsplatz gem. den Plänen mit den Nrn. 619.41.501 und 619.41.502 herzustellen. Die Straßenbeleuchtung ist an die neue Verkehrssituation anzupassen.
Die Kanalisation ist im Zusammenhang mit dem Straßenbau gem. dem Plan mit der Nummer 619.1.401 zu erneuern.“