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Tatbestand: Der Rat der Stadt Erkelenz hat im Jahre 2004 beschlossen, den Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahre 1995 als Leitlinie für die zukünftige Verkehrsentwicklung des gesamten Stadtgebietes einschließlich des Handlungs- und Maßnahmenkonzeptes bedarfsgerecht fortzuschreiben. Insgesamt 5 Kapitel wurden in unterschiedlichen Arbeitsschritten in den Jahren 2005 bis 2008 bearbeitet. Im Kapitel „KFZ-Verkehr“ wurde in einem eigenen Arbeitsschritt auch die Untersuchung potenzieller Kreisverkehrsplätze im Innenstadtbereich bearbeitet. Die Empfehlung aus dem VEP lautete seinerzeit, die Kreuzung Nordpromenade / Brückstraße zu einem Kreisverkehrsplatz umzugestalten. Die Verwaltung hat daraufhin neben weiteren Projekten aus dem Gesamtpaket, die bereits umgesetzt worden sind, im Jahre 2009 auch für den Bau dieses Kreisverkehrsplatzes einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Eine Bewilligung von Fördermitteln (in Höhe von 65 % der förderfähigen Kosten) wurde auf Grund der mehrfach überzeichneten Förderprogramme durch die Bezirksregierung frühestens für das Jahr 2013 in Aussicht gestellt. Dementsprechend wurden in der mittelfristigen Finanzplanung durch die Verwaltung für das Jahr 2014 entsprechende Haushaltsmittel für den Straßenbau veranschlagt und auch für den Kanalbau. Die Maßnahme ist eine Komplexmaßnahme gemeinsam mit dem erforderlichen Kanalbau im Kreuzungsbereich und trifft auch die Vorbereitungen für die anschließend durchzuführende Kanal- und Straßenbaumaßnahme in der Brückstraße.
Die Bezirksregierung Köln hat nun bei den am 26.09.12 stattgefundenen Einplanungsgesprächen für die Fördermittel mitgeteilt, dass auf Grund der ungeklärten Situation im Bereich der so genannten Fördermittel nach dem Entflechtungsgesetz (ehemals Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) für das Jahr 2013 nur ein Notprogramm aufgestellt werden könnte, und in den Folgejahren wegen der geringen Mittelzuweisungen die Prioritäten auf bereits begonnene Maßnahmen und Maßnahmen unter Beteiligung der Deutschen Bahn (Maßnahmen nach Eisenbahnkreuzungsgesetz u.a.) gesetzt würden. Es gäbe allerdings die Möglichkeit für Erkelenz die angemeldete Maßnahme Kreisverkehrsplatz Nordpromenade / Brückstraße aus Mittelrückflüssen des laufenden Jahres rückwirkend in das Förderprogramm 2012 aufzunehmen. Die Bezirksregierung hat mittlerweile schriftlich die Aufnahme in das Förderprogramm 2012 bestätigt. Grundvoraussetzung ist allerdings ein nomineller Maßnahmenbeginn im Bewilligungsjahr, also noch in diesem Jahr. Ein vergleichbares Prozedere hat auch im vergangenen Jahr zur Bewilligung und anschließendem Bau des Kreisverkehrsplatzes an der Tenholter Straße / K 32 geführt. Um mit dem Maßnahme noch in diesem Jahr beginnen zu können, ist in der Sitzung der Baubeschluss zu fassen.
Der Umbau des Kreuzungspunktes Nordpromenade / Brückstraße zu einem Kreisverkehr ist der letzte Baustein aus den seinerzeitigen Empfehlungen des VEP, der in städtischer Eigenregie umgesetzt werden kann, ohne Beteiligung anderer Straßenbaulastträger. Durch den Kreisverkehr wird, wie bereits im VEP ausgeführt, eine verkehrliche Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmer und eine Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger erreicht. Jährliche Unterhaltungskosten für die vorhandene Lichtsignalanlage entfallen. Im Ergebnis ist diese Baumaßnahme zusammen mit den erforderlichen Kanalsanierungsarbeiten im Knotenpunkt auszuschreiben.
Der geplante Kreisverkehrsplatz hat einen Durchmesser von 26,0 m mit einer nicht überfahrbaren Mittelinsel von ca. 8,00 m Durchmesser, die vom Grundsatz her entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten bietet, und in der Planung als Platzhalter erst mal als Grünbereich dargestellt ist. Die Zu- und Ausfahrten wurden sowohl von den Breiten als auch von den Radien auf den ÖPNV abgestimmt. Damit ist gewährleistet, dass auch andere Großfahrzeuge (z.B. Karnevalszug) den Kreisverkehr befahren können.
Der südliche Teil der Brückstraße wird wie bisher auch als Einmündung angebunden. Eine direkte Erreichbarkeit über die Ostpromenade und über den Kreisverkehr ist gegeben. Ergänzend dazu wird die Neuordnung der Verkehrsflächen in diesem Bereich für die zusätzliche Anlage von Stellplätzen genutzt.
Der Radfahrer wird im Kreisverkehr mitgeführt und bekommt die Möglichkeit, in der Nordpromenade, Ostpromenade und der Theodor-Körner-Straße auf Radverkehrsanlagen oder Schutzstreifen weiter zu fahren. Dieses Modell entspricht den Empfehlungen der AGFS und den neuesten verkehrsplanerischen Erkenntnissen. Die Befahrbarkeit der nördlichen Brückstraße in Gegenrichtung für Radfahrer wird aufrechterhalten, das bisherige Provisorium durch eine entsprechende Markierung ersetzt. Durch das deutliche Vorziehen der Sichtachse (Verbreiterung der Nebenanlage) wird sich die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer an dieser Stelle deutlich erhöhen.
Für die Fußgänger sind Zebrastreifen einschließlich Mittelinseln zur Querung der Straßen vorgesehen. Die Planung wurde bereits im Vorfeld mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Erkelenz abgestimmt. Ebenfalls wird die Straßenbeleuchtung auf die die neue Verkehrssituation angepasst.
Die Kanäle im Baufeld weisen zum Teil erhebliche bauliche Mängel auf. Die Mängel sind durch die entsprechenden Kamerabefahrungen bekannt. Die Sanierung war für 2013 vorgesehen und soll nun vorgezogen werden. Es handelt sich um die Verlegung von ca. 150 m Betonrohr DN 600 und ca. 15 m Betonrohr DN 300 mit den erforderlichen Schachtbauwerken. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Im Kreuzungsbereich Brückstraße, Nord-/ Ostpromenade ist ein Kreisverkehrsplatz gem. den Plänen mit den Nrn. 619.41.501 und 619.41.502 herzustellen. Die Straßenbeleuchtung ist an die neue Verkehrssituation anzupassen.
Die Kanalisation ist im Zusammenhang mit dem Straßenbau gem. dem Plan mit der Nummer 619.1.401 zu erneuern.“ Finanzielle Auswirkungen: Im Haushaltsplan 2013 sind für die Straßenbaumaßnahme 550.000,00 Euro eingeplant. Die Haushaltsmittel sollen bei der Maßnahme T 12010016 durch Mittelübertragungen von nicht in Anspruch genommener Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt werden. Die Zustimmung zu diesen außerplanmäßigen Mitteln ist gemäß den §§ 83, 85 GO NRW einzuholen und wurde daher dem Hauptausschuss in seiner Sitzung am 31.10.2012 zur Beschlussfassung als dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs.1 Satz 1 GONRW vorgelegt. Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf ca. 420.000,00 Euro bei einer Fördersumme von mindestens 250.000 Euro.
Für die Kanalbauarbeiten sind für 2013 unter Auftragssachkonto A 11020077 250.000,00 Euro eingeplant. Für die Auftragserteilung ist eine Übertragung einer Verpflichtungsermächtigung vom Auftragssachkonto A 11020049, Kanalsanierung Brückstraße, vorzunehmen, damit der Auftrag in diesem Jahr noch erteilt werden kann. Hierüber entscheidet der Bau- und Betriebsausschuss in eigener Zuständigkeit gem. § 12 Abs. 2 der Betriebssatzung der Stadt Erkelenz für den Städt. Abwasserbetrieb.
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