Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1. Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“, Erkelenz-Kückhoven,
wird beschlossen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage des in der
Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes einen Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“, Erkelenz-Kückhoven, zu erarbeiten.
3.
Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000.2/1 „Am Dorf“,
Erkelenz-Kückhoven, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu
unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu
geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4
i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung
aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven ist zu beteiligen.“