Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1. Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/3 „Vossemer Straße“,
Erkelenz-Gerderath, wird beschlossen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage des in der
Sitzung vorgestellten städtebaulichen Vorentwurfes einen Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 0300.1/3 „Vossemer Straße“, Erkelenz-Gerderath, zu
erarbeiten.
3.
Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0300.1/3 „Vossemer
Straße“, Erkelenz-Gerderath, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und
zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath ist zu
beteiligen.“