Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. X "Tenholt", Erkelenz- Tenholt, wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten.
3. Über den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. X "Tenholt", Erkelenz-Tenholt, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath ist zu beteiligen.“