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Tagesordnung - 26. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung  

 
 
Bezeichnung: 26. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
Datum: Di, 05.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:26 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Mitteilungen Ausschussvorsitz und Bürgermeister      
Ö 2     Bericht aus dem Stadtmarketing      
Ö 3     Angelegenheiten Stadtentwicklung      
Ö 3.1     47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage), Erkelenz-Venrath hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/713/2024  
Ö 3.2     Bebauungsplan Nr. PV V "Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage", Erkelenz-Venrath hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/714/2024  
Ö 3.3     2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. X "Tenholt", Erkelenz-Tenholt hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/715/2024  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. X "Tenholt", Erkelenz- Tenholt, wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten.

3. Über den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. X "Tenholt", Erkelenz-Tenholt, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath ist zu beteiligen.“

N 1     (nichtöffentlich)