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Vorlage - A 20/040/2006  

 
 
Betreff: Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2005 gem. § 95 (3) GO NW -
zugleich als Dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW -
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
29.03.2006 
10. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
05.04.2006 
9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Entwurf des Jahresabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2005 wur­de gemäß § 93 (2) GO NW am 2. März 2006 vom Kämmerer aufge­stellt und vom Bürgermeister bestätigt. Nach § 95 Abs. 3 GO NW  leitet hiermit der Bürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses form- und fristgerecht dem Rat zur Feststellung zu. Bis späte­stens 31. Dezember 2006 stellt der Rat nach Prü­fung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss durch Beschluss fest.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss nach § 101 GO NW zu prüfen; er bedient sich zur Durchführung der Prü­fung des Rechnungsprüfungsamtes. Der Rat wird deshalb den Entwurf des Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsaus­schuss bzw. Rechnungsprüfungsamt zum Zwecke der Prüfung überweisen.

 

Zum Jahresabschluss ist auszuführen:

 

Die bereinigten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben (Rechnungs-

ergebnis) des Verwaltungshaushalts betragen je                            69.194.372,50 €

 

Der Abschluss überschreitet um 0,28 % die Haushaltsansätze

des Verwaltungshaushaltes (69.000.000 €)   =                                     194.372,50 €

 

 

Die bereinigten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben (Rechnungs-

ergebnis) des Vermögenshaushalts betragen je                             14.690.360,67 €

 

Das Rechnungsergebnis bleibt somit um 539.639,33 € = 3,54 % hinter dem Haus­halts­soll 2005 (= 15.230.000 €) zurück.

 

Erläuterungen Verwaltungshaushalt

 

Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögens­haushalt beträgt                       1.964.134,67 €  (+ 213.722,67 €).

 

Von der Zuführungsrate 2005 an den Vermögenshaushalt sind zur Ermittlung der freien Spitze folgende Beträge abzuziehen:

 

a)     Kalk. Rückstellung Becker-von-Berg-Stiftung                                    1.809,47 €

b)  Kalk. Rückstellung Kindergärten                                                                    33.389,99 €

c)  Pensionsrückstellungen                                                                     31.392,60 €

                                                                                                                                66.592,06 €

 

Die verbleibende Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt beträgt 1.897.542,61 €.

 

Die Mindestzuführung gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO errechnet sich wie folgt:

 

Kreditbeschaffungskosten, ordentliche Tilgung                             =   1.729.649,08 €

 

somit freie Spitze:                                                                                                 167.893,53 €

 

Zur wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung bzw. zur Fortführung begonnener Maßnahmen wurden neue Haushalts­aus­gabe­reste gebil­det, und zwar

 

a) im Verwaltungshaushalt                                                                                 62.311,83 €

 

b) im Vermögenshaushalt                                                                                 883.555,99 €

 

Das Ergebnis des Jahresabschlusses stellt sich im Vermögenshaus­halt wie folgt dar:

 

a) Einnahmeausfälle ohne Zuführung

    vom Verwaltungshaushalt                                                                        -  753.362,00 €

 

b) Ausgabeeinsparungen ohne Zuführung

    an den Verwaltungshaushalt                                                                    + 169.080,07 €

 

verbleiben                                                                                                      - 584.281,93 €

 

erhöhte Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt                         + 213.722,67 €

 

verringerte Zuführung an den Verwaltungshaushalt                                   + 370.559,26 €

 

somit Überschuss/Fehlbetrag

im Vermögenshaushalt                                                                                               0,00 €

 

Im Haushaltsjahr 2005 wurde ein Haushaltseinnahmerest in Höhe von 3.840.000 € gebildet.

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

 

„1.  Der Entwurf des Jahresabschlusses 2005 ist vom Bürgermeister form- und fristgerecht zugeleitet worden.

 

 2.  Zur Prüfung gemäß § 101 GO NW wird der Entwurf des Jahresabschlusses hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101 (8) GO NW).“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine