Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Der Entwurf des Jahresabschlusses für das abgelaufene
Haushaltsjahr 2005 wurde gemäß § 93 (2) GO NW am 2. März 2006 vom Kämmerer
aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Nach § 95 Abs. 3 GO NW leitet hiermit der Bürgermeister den von ihm
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses form- und fristgerecht dem Rat zur
Feststellung zu. Bis spätestens 31. Dezember 2006 stellt der Rat nach Prüfung
des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss
durch Beschluss fest. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss nach
§ 101 GO NW zu prüfen; er bedient sich zur Durchführung der Prüfung des
Rechnungsprüfungsamtes. Der Rat wird deshalb den Entwurf des Jahresabschlusses
dem Rechnungsprüfungsausschuss bzw. Rechnungsprüfungsamt zum Zwecke der
Prüfung überweisen. Zum Jahresabschluss ist auszuführen: Die bereinigten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben (Rechnungs- ergebnis) des Verwaltungshaushalts betragen je 69.194.372,50 € Der Abschluss überschreitet um 0,28 % die Haushaltsansätze des Verwaltungshaushaltes (69.000.000 €) = 194.372,50 € Die bereinigten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben (Rechnungs- ergebnis) des Vermögenshaushalts betragen je 14.690.360,67 € Das Rechnungsergebnis bleibt somit um 539.639,33 € =
3,54 % hinter dem Haushaltssoll 2005 (= 15.230.000 €) zurück. Erläuterungen Verwaltungshaushalt Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt
beträgt
1.964.134,67 € (+
213.722,67 €). Von der Zuführungsrate 2005 an den Vermögenshaushalt sind
zur Ermittlung der freien Spitze folgende Beträge abzuziehen: a)
Kalk.
Rückstellung Becker-von-Berg-Stiftung 1.809,47 € b) Kalk. Rückstellung
Kindergärten 33.389,99 € c)
Pensionsrückstellungen 31.392,60 € 66.592,06 € Die verbleibende Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt
beträgt 1.897.542,61 €. Die Mindestzuführung gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO errechnet sich
wie folgt: Kreditbeschaffungskosten, ordentliche Tilgung = 1.729.649,08 € somit freie Spitze: 167.893,53 € Zur wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung bzw. zur Fortführung
begonnener Maßnahmen wurden neue Haushaltsausgabereste gebildet, und zwar a) im Verwaltungshaushalt
62.311,83 € b) im Vermögenshaushalt 883.555,99 € Das Ergebnis des Jahresabschlusses stellt sich im
Vermögenshaushalt wie folgt dar: a) Einnahmeausfälle ohne Zuführung vom
Verwaltungshaushalt - 753.362,00 € b) Ausgabeeinsparungen ohne Zuführung an den
Verwaltungshaushalt +
169.080,07 € verbleiben
- 584.281,93 € erhöhte Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt +
213.722,67 € verringerte Zuführung an den Verwaltungshaushalt + 370.559,26
€ somit Überschuss/Fehlbetrag im Vermögenshaushalt 0,00 € Im Haushaltsjahr 2005 wurde ein Haushaltseinnahmerest in
Höhe von 3.840.000 € gebildet. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „1. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2005 ist vom Bürgermeister form- und fristgerecht zugeleitet worden. 2. Zur Prüfung gemäß § 101 GO NW wird der Entwurf des Jahresabschlusses hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101 (8) GO NW).“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||